Was ist erlaubt? Was nicht?
Seit dem 01.04.2024 gilt in Deutschland:
Mit dem Cannabisgesetz (kurz: CanG) wurde der private Eigenanbau zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert.
Das Gesetz ist, mit Ausnahme der Regelungen zu Anbauvereinigungen am 1. April 2024 in Kraft getreten. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft.
Die Erweiterung des Gesetzes sieht regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vor. Die Bundesregierung bereitet dies aktuell vor. Das Bundesministerium für Gesundheit hat hierzu bereits die anderen Ressorts um entsprechende Beiträge gebeten. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden.
Privater Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen:
Erwachsene, die in Deutschland seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, dürfen zum Zwecke des Eigenkonsums an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Die Anzahl von drei Cannabispflanzen gilt je volljähriger Person eines Haushalts.
Erwachsene Personen dürfen insgesamt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig zum Zwecke des Eigenkonsums privat anbauen. Sämtliche über die Anzahl von insgesamt drei hinausgehenden Cannabis- oder Nutzhanfpflanzen sind unverzüglich und vollständig zu vernichten. An ihrem Wohnsitz darf eine erwachsene Person insgesamt 50 g getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.
Es sind geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um das zum Zwecke des Eigenkonsums angebaute Cannabis, Cannabispflanzen und Cannabissamen vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte zu schützen.
aus: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/